Elektronische Vignette

Ab dem 1. Januar 2019 tritt die elektronische Vignette für das mautpflichtige Streckennetz in Kraft. Die Preise der E-Vignetten bleiben für alle Fahrzeuge unverändert. Ab dem 1. Januar 2019 wird auch die Weekend-Vignette für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse bis oder von 3,5 Tonnen eingeführt. Mit dem Inkrafttreten der E-Vignette ist es nicht mehr nötig, eine Klebevignette auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Bei einer Kontrolle der Straßenkontrolldienste sind die Fahrzeugeigentümer und -fahrer nicht dazu verpflichtet, einen Beleg für eine gekaufte Vignette vorzulegen.

Alle im Jahr 2018 gekauften Klebevignetten, die im Jahr 2019 ablaufen, werden ihre Gültigkeit behalten. Die Fahrer müssen die jeweilige gültige Klebevignette, die auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs aufgeklebt ist, bis zum Ablaufdatum gemäss ihrer Gültigkeit aufbewahren.

Allen Nutzern des staatlichen Streckennetztes wird die Möglichkeit gegeben die elektronische Vignette auf unterschiedliche Kaufwege zu erwerben:

  • durch den Online-Verkaufsportal im Internet mit Adresse www.bultoll.bg
  • über eine App (spezialisierte Anwendungen im App-Store und Google Play);
  • von Selbstbedienungsterminals an Verkaufsstellen und an den regionalen Straßenverwaltungsstellen der Agentur für Straßeninfrastruktur (АПИ)
  • an der Kasse von allen Verkaufsstellen, sowie von den regionalen Straßenverwaltungsstellen der Agentur für Straßeninfrastruktur

 

Preise der elektronischen Vignette für 2024