Fragen und Antworten

TOLL Service

Ab 1 März 2020 bietet die Agentur für Straßeninfrastruktur Routepässe auf folgende Wege:

  • auf den Schaltern der regionalen Straßenverwaltungsstellen – gegen Barzahlung und Zahlung mit Karte
  • über die Selbstbedienungsterminals – Zahlung mit Karte, einschließlich Tankkarte von „Shell Bulgaria“
  • elektronisch – von der Internet - Seite  www.bgtoll.bg und der App für Mobilgeräte BGTOLL

Sie können für den Routepass mit Bankkarte oder Tankkarte zahlen – über ein Selbstbedienungsterminal oder von der Internet - Seite www.bgtoll.bg und der App für Mobilgeräte, oder bar – auf den Schaltern der regionalen Straßenverwaltungsstellen oder an den Schaltern der folgenden Grenzübergangspunkte: Grenzübergangspunkt „Kalotina“, Grenzübergangspunkt „Kapitan Andreevo“, Grenzübergangspunkt „Kulata“, Donaubrücke – Russe, Donaubrücke – Vidin, Grenzübergangspunkt „Silistra“, Grenzübergangspunkt „Stanke Lisitchkovo“ und Grenzübergangspunkt „Ilinden“.

Der Routepass gilt 24 ab Aktivierungszeitpunkt und er kann von angemeldeten Benutzern bis 7 Tage im Voraus gekauft werden (die Anmeldung mit e-mail Adresse erfolgt über die Kaufplattform von Routepass), und von unangemeldeten Benutzern – für den heutigen Tag oder für morgen bis 23:59 des nächsten Tages.

Auf der vom Straßenbenutzer angegebene e- mail – Adresse bekommt er automatisch Information über die Identifikationsnummer des Routepasses, sowie über die Route selbst.

Die On Board Units werden von den Nationalem Anbieter von elektronischen Straßenverkehrsgebühren angeboten, die in Kraft getretene Verträge mit der Agentur für Straßeninfrastruktur haben und die operative Kompatibilität mit dem elektronischen System erreicht haben. Operative Kompatibilität mit dem elektronischem System für Erhebung von Mautgebühren haben zwei der Nationalen Anbieter von elektronischen Straßenverkehrsgebühren – Erhebungsdiensten erreicht. Sie sind im öffentlichen Verzeichnis in Teil Verzeichnisse https://www.bgtoll.bg/za-nas/registri veröffentlicht. 

Falls der Benutzer des gebührenpflichtigen Straßennetzes ein GPS – Gerät hat, braucht er nicht, eine On – Board – Unit zu installieren. In diesem Fallwerden die GPS – Angaben vom Lieferanten von erklärten Daten, mit dem der Benutzer Vertrag, am Nationalem Anbieter übermittelt, mit dem die Agentur für Straßeninfrastruktur Vertrag abgeschlossen hat. Zu diesem Zweck muss aber der Lieferanten von erklärten Daten in der Liste der Agentur für Straßeninfrastruktur stehen, die auf der Internet – Seite, www.bgtoll.bg,. https://www.bgtoll.bg/za-nas/registri, unterhalten wird. Die Lieferanten von erklärten Daten müssen ihrerseits Vertrag mit dem Nationalem Anbieter Vertrag haben, an dem sie die vom GPS – Gerät erzeugten “Rohdaten” übermitteln. Nach der Verarbeitung der Daten werden sie von den Anbietern an die Agentur für Straßeninfrastruktur übermittelt. Die für das entsprechende Straßenfahrzeug zu zahlende Gebühr wird von der Agentur für Straßeninfrastruktur berechnet, und die Leistungsanbieter garantieren, dass sie vom Endbenutzer bezahlt wird.

Die Belegung der gebührenpflichtigen Strecken des nationalen Straßenverkehrsnetzes mit Gebühren auf der Basis der abgefahrenen Strecken – Mautgebühr erfolgt nach vom Ministerrat genehmigter Gebührentabelle. Die Gebühre werden pro abgefahrene Kilometer bestimmt. 

Mit Verordnung Nr. 24 vom 20 Februar 2020 wurde geändert die Gebührentabelle der Gebühre für Durchfahren und Benutzung des nationalen Straßenverkehrsnetzes, genehmigt mit Verordnung Nr. 370 des Ministerrats vom Jahre 2019. 

Die Mautgebührensätze finden Sie  hier

Auf der Internet – Seite finden Sie in Registerkart Mautgebühre einen Mautgebührenrechner, mit dessen Hilfe Sie die zu zahlenden Straßen gebühre für eine bestimmte Route berechnen können. 

Falls ein Fahrzeug auf dem gebührenpflichtigen nationalen Straßenverkehrsnetz fährt, ohne im Voraus einen Routepass für die entsprechende Strecke zu kaufen oder mit einer On – Board – Unit oder gültigem GPS Tracker versehen zu sein, oder falls sie nicht eingeschaltet sind und keine Daten in Echtzeit übermitteln, wird das vom elektronischen System als Verstoß erfasst. Der Fahrer muss bei Signal der mobilen Mautkontrolle aufhalten, laut Art. 167а, Abs. 2, Satz 1 vom Straßenverkehrsgesetz.

Die Kontrollbehörden bieten Zahlung von Kompensationsgebühr vor Ort mit Bankkarte oder über POS - Terminal an. Die Zahlung dieser Gebühr erlaubt dem Verletzer, für diesen Verstoß administrative Strafe zu entweichen.

Sollte der Fahrer verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt. Um weiterzufahren, muss er auch de sogenannte maximale Mautgebühr bezahlen. Der Betrag hängt von der maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeugs und seiner Schadstoffklasse ab.

In diesem Fall kann die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen durch Banküberweisung beglichen werden, wobei in der Banküberweisung die Nummer der Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß angegeben werden muss. Sollte der Fahrer auch das unterlassen, bekommt er eine Strafanzeige und muss Strafgeld zahlen.

Sollten Datenangaben fehlen, mit denen die abgefahrene Strecke festzustellen ist, wird der Fahrer mit 1800 BGN bestraft, und für falsch erklärte Daten – z. B. Täuschungsversuch über Schadstoffklasse, Kategorie oder Anzahl von Achsen des Fahrzeugs mit Belastung beläuft sich die Strafbuße für den Eigentümer auf 2500 BGN.

Das elektronische System stellt die Verstoße automatisch fest, und falls Sie nicht von der Mautkontrolle auf der Straße aufgehalten werden, wird der Fahrzeugeigentümer per Post elektronischen Strafzettel bekommen. Er hat dann eine Frist von 14 Tagen, um die Kompensationsgebühr durch Banküberweisung zu bezahlen. Sollte er auch das unterlassen, muss er Strafgeld und die entsprechende maximale Mautgebühr zahlen.

Kompensationsgebühre belaufen sich, wie folgt:

Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

450 Leva

230 Euro

Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen

750 Leva

383 Euro

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zahlung der Kompensationsgebühr erlaubt es dem Verletzer, für diesen Verstoß – Fahren auf dem gebührenpflichtigen  Straßenverkehrsnetz ohne Routepass für die entsprechende Strecke oder ohne On – Board – Unit, die gültige Angaben über die gefahrenen mautpflichtigen Segmente übermittelt - administrative Strafe zu entweichen.

Die Kompensationsgebühr kann mit Bankkarte bezahlt werden, falls der Verletzer von der Mautkontrolle zwecks Prüfung aufgehalten wird, oder durch Banküberweisung, falls dem Verletzer Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß bekommen hat.

Falls die Zahlung der Gebühr nach Ausstellung elektronischen Strafzettels erfolgt, muss der Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs in der Zahlungsanweisung die Nummer des Strafzettels angeben. Die Zahlung erfolgt wieder nur durch Banküberweisung.

Das Bankkonto der Nationalen Mautverwaltung zum Begleichen von Abrechnung von Zahlungen von Strafen durch Banküberweisung lautet:

BNB Bank

IBAN: BG50BNBG 96613100165801

BIC: BNBGBGSD 

Sollte der Fahrer verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt. Um weiterzufahren, muss er auch de sogenannte maximale Mautgebühr bezahlen. Der Betrag hängt von der maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeugs und seiner Schadstoffklasse ab.

Sätze der sogenannten maximalen Mautgebühr:

Strassenfahrzeuge

In Leva

Lastkraftwagen über 3,5 t - bis 12 t

EURO VI, EEV

27,00

EURO V

27,00

EURO III UND IV

34,00

EURO 0, I, II

48,00

 

 

 

Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

EURO VI, EEV

71,00

EURO V

82,00

EURO III UND IV

102,00

EURO 0, I, II

146,00

 

 

 

Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen

EURO VI, EEV

119,00

EURO V

133,00

EURO III UND IV

167,00

EURO 0, I, II

242,00

 

 

 

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen bis 12 t

EURO VI, EEV

24,00

EURO V

31,00

EURO III UND IV

38,00

EURO 0, I, II

49,00

 

 

 

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen über 12 t

EURO VI, EEV

24,00

EURO V

31,00

EURO III UND IV

38,00

EURO 0, I, II

49,00

 

Sollte der Verletzer verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt. In diesem Fall kann er die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen durch Banküberweisung begleichen. Um weiterzufahren, muss er auch de sogenannte maximale Mautgebühr bezahlen.

Sollte der Verletzer die Kompensationsgebühr auch innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlen, bekommt er eine Strafanzeige und muss Strafgeld zahlen.

Sollten Datenangaben fehlen, mit denen die abgefahrene Strecke festzustellen ist, wird der Fahrer mit 1800 BGN bestraft, und für falsch erklärte Daten – z. B. Täuschungsversuch über Schadstoffklasse, Kategorie oder Anzahl von Achsen des Fahrzeugs mit Belastung beläuft sich die Strafbuße für den Eigentümer auf 2500 BGN.

Falls der Eigentümer des Fahrzeugs in Verletzung elektronischen Strafzettel bekommen hat, hat er 14 Tage, um die Kompensationsgebühr durch Banküberweisung zu begleichen. Sollte er das unterlassen, tritt der elektronische Strafzettel in Kraft und er schuldet Strafgeld.

 

ALLGEMEINE FRAGEN

Ab 2019 werden in Bulgarien die E-Vignette und die Mautgebühr als innovativer Weg  zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung des staatlichen Streckennetzes eingeführt.
Somit werden die nötigen finanziellen Ressourcen generiert, die im Nachhinein für die nachhaltige Entwicklung bestehender und neuer Straßen, einschließlich für Straßensicherheit, verwendet werden.
Das Mauterhebungssystem basiert auf moderne Technologien, die unkomplizierte Zahlungs- und Kontrollmethoden ermöglichen, ohne die freie Bewegung von Fahrzeugen zu verhindern (free flow).
Durch das System wird ein faires basiert  auf die europäischen Richtlinien Mauterhebungsmodell eingeführt.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wird die elektronische Vignette für die Nutzung des staatlichen Streckennetzes eingeführt. Die Preise der E-Vignetten bleiben für alle Fahrzeuge unverändert. Ab 2019 wird auch die Weekend-Vignette für die Leichtkraftfahrzeuge eingeführt. Mit dem Inkrafttreten der E-Vignette ist es nicht mehr nötig, eine Klebevignette auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Bei einer Kontrolle der Straßenkontrolldienste sind die Fahrer nicht dazu verpflichtet, einen Beleg für eine gekaufte Vignette vorzulegen.

Für die Durchführung der Mauterhebung wird ein innovatives elektronisches System seitens der Strassenagentur betrieben.. Das System stellt eine Kombination aus technischen Mitteln und Verfahren dar, mit deren Hilfe der Verkauf, die Validierung und Kontrolle der geregelten Nutzung des Streckennetzes vollzogen werden.

 

Die Papiervignetten mit Gültigkeit bis im Jahre 2019 gelten bis Fristablauf. Der Aufkleber für die Vignette muss auf der Frontscheibe bis Fristablauf bleiben, damit sie von den Kontrollbehörden überprüft werden kann.

Wenn das Gesamtgewicht des Pkw + Anhänger/Wohnwagen 3,5 Tonnen überschreitet, ist der Kauf einer E-Vignette Klasse 3 obligatorisch. Die Gültigkeitsdauer der Vignette für Anhänger/Wohnwagen kann von der Gültigkeitsdauer der Vignette für das Fahrzeug abweichen.

Der Nachweis der Zahlung der Vignettengebühr erfolgt durch die entsprechenden Kontrollbehörden durch eine Überprüfung im elektronischen System auf eine ordnungsgemäß erzeugte und gültige E-Vignette gemäß Art. 10a (5) des Straßenverkehrsgesetzes, indem die Nutzer nicht verpflichtet sind, die ihnen ausgestellte E-Vignette oder Nachweise der geleisteten Zahlung vorzulegen.

Gemäß des tbulgarischen  Straßengesetzes:

Eine Vignettengebühr wird für die folgenden Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässigen Gesamtmasse bis oder von 3,5 Tonnen entrichtet:

•    Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder haben und zum Personenverkehr bestimmt sind;
•    Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder haben und zum Güterverkehr bestimmt sind;
•    Geländekraftfahrzeuge.

Fahrzeuge, die für das Ziehen von Sattelanhängern bestimmt sind, gelten als Fahrzeuge zum Güterverkehr mit mehr als 2 Achsen, unabhängig von der Anzahl der Achsen oder davon, ob der Sattelanhänger angehängt ist oder nicht.

Wenn ein Fahrzeug mit einem angehängten Anhänger fährt und die technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrkombination 3,5 Tonnen übersteigt, ist für den Anhänger eine zusätzliche Vignettengebühr für dieselbe Fahrzeugkategorie zu entrichten.

 

Gemäß des Straßengesetzes:

Befreit von der Vignettenpflicht sind Fahrzeughalter und Nutzer mit 50 oder über 50 Prozent Erwerbsminderung, sowie Personen oder Familien, die für Kinder mit dauerhaften Behinderungen bis 18 Jahre oder bis Sekundarschulbildungsabschluss, aber nicht älter als 20 Jahre, sorgen. Diese Personen erhalten auf Jahres-Basis eine kostenfreie elektronische Vignette mit Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Befreit von der Vignettenpflicht sind ebenfalls Fahrzeuge mit weniger als 4 Rädern, sowie Radtraktoren, Traktor-Anhänger und sonstige Technik mit eigenem Antrieb, registriert für Arbeit nach dem Gesetz über die Registrierung und Kontrolle der landwirtschaftlichen und Forsttechnik (Закон за регистрация и контрол на земеделската и горската техника).

Fahrzeuge des Ministeriums des Innern, des Nationalen Bewachungsdienstes (НСО), der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit (ДАНС), der Dringenden Medizinischen Hilfe und der Streitkräfte müssen ebenfalls keine Vignettengebühr entrichten.

 

Mit Anhang Nr. 2 zu Punkt 2 des Beschlusses Nr. 959 / 31.12.2018 des Ministerrates wird eine Liste der Straßen der Republik erstellt, für die eine Gebühr für die Nutzung der Straßeninfrastruktur erhoben wird - 

dv.parliament.bg/DVPics/2019/3_19/3_19_pril.pdf

Eine Karte der e-vignettenpflichtigen Straßenabschnitte finden Sie hier.

 

 

 

 

Haben Sie keine Vignettengebühr für die Nutzung des vignettenpflichtigen Streckennetzes entrichtet, so sind Sie ein Straftäter und unterliegen einer Strafe.
Die Feststellung der Straftat wird mit dem Elektronischen System sowie den an den Straßen positionierten stationären und mobilen Überwachungskameras der Nationalen Mautverwaltung. Die Entrichtung der Vignettengebühr wird durch die Organe des Ministeriums des Innern sowie der Zollagentur (Агенция „Митници“) überprüft werden, wenn das Fahrzeug das Hoheitsgebiet Bulgariens über eine Grenzübergangsstelle verlässt.
An den Straßen in Bulgarien werden ca. 300 stationäre Überwachungskameras und 105 Autos eingesetzt, die anhand des Kennzeichens des Fahrzeugs und einer Überprüfung im System rund um die Uhr kontrollieren werden, ob die entsprechende Gebühr – die E-Vignette – entrichtet worden ist.

 

Die Kontrolle über die  Entrichtung der Strassengebührpflicht wird von den Organe der Nationalen Mautverwaltung (Direktion zu der Strassenagentur), von dem  Ministerium des Innern, sowie von der Zollagentur ausgeübt werden, wenn das Fahrzeug das Hoheitsgebiet Bulgariens über eine Grenzübergangsstelle verlässt.

Nein, die Einführung der Ausgleichsgebühr hebt die Strafen nicht auf.
Alle Fahrer, Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen, die das mautpflichtige Streckennetz nutzen, ohne die entsprechende Gebühr dafür entrichtet zu haben, und die keine Gebühr für die Nutzung des staatlichen Streckennetzes (E-Vignette oder Mautgebühr) entrichtet haben, sind Straftäter und müssen bestraft werden.

Wenn der Fahrer die Zahlung der Ausgleichsgebühr verweigert, wird ihm eine Ordnungswidrigkeit verhängt, deren Höhe der Höhe der Ausgleichgebühr gleich ist, und ihm wird eine Möglichkeit eingeräumt, die Gebühr per Banküberweisung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu zahlen. Wenn der Fahrer die Gebühr innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht entrichtet, wird gegen ihn ein Bußgeld verhängt – für Personenkraftwagen 300 BGN, für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen 1.800 BGN.

Ein Fahrer, der die Zahlung der Ausgleichsgebühr verweigert hat und gegen welchem ein Strafzettel bzgl. einer Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurde, muss Folgendes zahlen, um seine Fahrt fortzusetzen:

•    für Pkw – der Preis der Wochenendevignette beträgt 10 BGN
•    für Kfz mit einer Masse von über 3,5 Tonnen – er muss den Preis für die Wochenvignette zahlen und so kann er weiterfahren. Die Zahlung kann nur mit einer Karte erfolgen.

Zahlt der Straftäter die Ausgleichsgebühr bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit oder innerhalb von 14 Tagen ab der Ausstellung der Strafzettel wegen Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, so wird er von der ordnungsrechtlichen Haftung befreit und ihm wird keine Geldstrafe verhängt, die wesentlich höher als die Ausgleichsgebühr ist.

 

Die Ausgleichsgebühr wurde am 31.01.2017 im Straßengesetz eingeführt, wobei mit Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (Закона за движение по пътищата), die Anfang 2019 in Kraft treten, ist die Ausgleichsgebühr als ein Mechanismus zur Befreiung von ordnungsrechtlicher Haftung bei Straftaten bezüglich der Nutzung des mautpflichtigen Streckennetzes vorgesehen.

Die Möglichkeit für freiwillige Entrichtung der Ausgleichsgebühr hat einerseits zum Ziel, die Beitreibbarkeit der Gebühren für die Nutzung des mautpflichtigen Streckennetzes zu erhöhen, andererseits kann der Straftäter durch die Ausgleichsgebühr eine höhere Gebühr mit Verspätung zahlen und somit die Verhängung von Geldstrafen und den damit verbundenen Maßnahmen vermeiden.

 

Die Ausgleichsgebühr kann folgendermaßen entrichtet werden:
•    bei der Durchführung einer Straßenkontrolle durch die Kontrollorgane der Nationalen Mautverwaltung. Die Ausgleichsgebühr kann nur mit Karte über POS-Terminals bezahlt werden, mit denen die mobilen Teams der Nationalen Mautverwaltung ausgestattet sein werden
•    an den Grenzübergangsstellen wird auch Bargeldzahlung möglich sein, wobei das Fahrzeug erst nach der Entrichtung der Ausgleichsgebühr das Land verlassen darf.
Der Nutzer des mautpflichtigen Streckennetzes hat die Möglichkeit, die Ausgleichsgebühr per Banküberweisung sowie an den Verkaufsstellen – mit Bargeld oder Karte – zu entrichten.
Bei einer Straßenkontrolle durch Angestellte des Ministeriums des Innern kann KEINE Ausgleichsgebühr vor Ort bezahlt werden.

Wenn der Fahrer die Zahlung der Ausgleichsgebühr verweigert, wird ihm eine Ordnungswidrigkeit verhängt, deren Höhe der Höhe der Ausgleichgebühr gleich ist, und ihm wird eine Möglichkeit eingeräumt, die Gebühr per Banküberweisung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu zahlen. Wenn der Fahrer die Gebühr innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht entrichtet, wird gegen ihn ein Bußgeld verhängt – für Personenkraftwagen 300 BGN, für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen 1.800 BGN.

Der Fahrer, der die Zahlung der Ausgleichsgebühr verweigert hat und gegen den eine Strafzettel wegen einer Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurde, muss Folgendes zahlen, um weiterzufahren:
•    für Pkw – der Preis der Wochenendevignette beträgt 10 BGN
•    für Kfz mit einer Masse von über 3,5 Tonnen – er muss den Preis für die Wochenvignette zahlen und so kann er weiterfahren. Die Zahlung kann nur mit einer Karte erfolgen.

Zahlt der Straftäter die Ausgleichsgebühr bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit oder innerhalb von 14 Tagen ab der Ausstellung der Strafzettel wegen Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, so wird er von der ordnungsrechtlichen Haftung befreit und ihm wird keine Geldstrafe verhängt, die wesentlich höher als die Ausgleichsgebühr ist.

Bußgeld kann per Banküberweisung bezahlt werden.

Konto der Nationalen Mautverwaltung für die Zahlung von Sanktionen per Banküberweisung

 

 

KAUFEN UND BEZAHLEN EINER E-VIGNETTE

Beim Kauf von digitaler Vignette mit Banküberweisung wird, wie bei allen Banküberweisungen,  technologische Zeit für die Registrierung der Zahlung gebraucht. Deshalb müssen Fahrer, die digitale Vignette mit Banküberweisung bezahlen möchten, die Zahlung mindestens drei Tage vor der Fahrt vornehmen, vorausgesetzt dass diese Frist bei richtig angegebener PAY Nummer in der Zahlungsanweisung und Zahlung des richtigen Betrags, berechnet in der PAY Nummer, gilt.

Im Feld Grund für die Zahlung wird in der Zahlungsanweisung nur der dreizehnstellige PAY Code eingegeben, der bei der Registrierung der digitalen Vignette automatisch erzeugt wird /keine Leerzeichen oder irgendwelche andere Information/.

Z. B.: PAY1901198888888

Für jeden erzeugten PAY Code wird separate Zahlungsanweisung angefertigt. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsanweisungen automatisch bearbeitet werden, deswegen muss die Information korrekt ausgefüllt werden.

Als Empfänger wird API oder Агенция ,,Пътна инфраструктура" (Agentur Straßeninfrastruktur) angegeben.

Zahlung der digitalen Vignette mit Bankkarte oder in bar wird im System innerhalb von fünf Minuten registriert. Die Bezieher der digitalen Vignette können die Gültigkeit mit der Taste Vignette validieren auf der Internet – Site bgtoll.bg überprüfen.

Anleitung über die Banküberweisung

Beim Kauf von digitaler Vignette liegt die Verantwortung für die Eingabe der richtigen Information beim Fahrzeugeigentümer oder -halter.

In Art. 5, Abs. 3 der Verordnung über die Bedingungen, die Ordnung und die Regel für Aufbau und Betrieb des Mischsystems für Belegung mit Gebühren von unterschiedlichen Klassen von Straßenfahrzeugen auf Zeit- und Streckenbasis steht es: “Die Verantwortung für die Erklärung unrichtiger Daten Information über Kfz-Kennzeichen, Kfz-Klasse oder Gültigkeit der Vignette liegt beim Fahrzeugeigentümer oder -halter, und im Falle von falsch erklärten Daten gilt das Kraftfahrzeug als ohne bezahlte pflichtgemäße Vignettengebühr.”

Agentur Straßeninfrastruktur und die Nationale Mautverwaltung tragen keine Verantwortung für falsch angegebene Information.

Im Falle von Kauf über die Website www.bgtoll.bg, Selbstbedienungsterminal oder Handy – App erfordert das System im letzten Schritt Überprüfung der eingegebenen Daten. Wir fordern die Anwender auf, die eine digitale Vignette kaufen, vor endgültiger Bestätigung der Zahlung die von ihnen eingegebene Information sorgfältig durchzusehen und zu überprüfen.

Die Eingabe der Zeichen des amtlichen Kennzeichens der Straßenfahrzeuge beim Kauf einer E-Vignette oder eines Routenpasses über die Webseite, die mobile Anwendung oder an Selbstbedienungsterminal erfolgt sowohl in lateinischer, als auch in kyrillischer Schrift unter der Bedingung, dass sie mit den Zeichen des amtlichen Kennzeichens visuell vollständig übereinstimmen. Beim Schreiben des Kennzeichens werden nur Buchstaben und Ziffern eingegeben. Die alphabetischen Zeichen des amtlichen Kennzeichens werden mit Großbuchstaben eingegeben.

Wenn das amtliche Kennzeichen einen Stich, einen Punkt oder ein Leerzeichen enthält, werden sie nicht eingegeben. Eine Ausnahme sind die speziellen alphabetischen Zeichen wie Ü, Ö, Ä, Č, Š, Ž, Ć, Đ, bei deren Eingabe die vollständige Übereinstimmung zwischen den bei der Eingabe verwendeten Zeichen und dem amtlichem Kennzeichen des jeweiligen Straßenfahrzeuges obligatorisch ist.

Die Zeichen 0 (Null) und O (Buchstabe O) sind nicht austauschbar. 0 (Null) ist für eine Ziffer des Kennzeichens einzugeben und „O“ für einen Buchstaben.

 

 

Beispiele: 

Richtig

Falsch

СВ0000НР

SV0000NR

ОВ0000ВТ

OV0000VT

ВР0000РВ

VR0000RV

1АВС003

1-АВС-003

07D37058

07.D.37058

АА000АА

АА  000АА

АÖSU700

АОSU700

LE059ŠN

LE059SN

0В0032ВТ

ОВ0032ВТ

Die elektronischen Vignetten können Sie auf mehrere, für die Nutzer des staatlichen Streckennetzes bequemen Arten kaufen:

    - online auf der Webseite web.bgtoll.bg;
    - über die App;
    - an Selbstbedienungsterminals an Verkaufsstellen und an den regionalen Straßenverwaltungsstellen der ASI;
    - an der Kasse an Verkaufsstellen und an den regionalen Straßenverwaltungsstellen der ASI.

 

Beim online-Kauf von der Webseite web.bgtoll.bg und über die App sind Kartenzahlungen möglich.


Bargeldzahlungen sind nur beim Kauf einer E-Vignette an der Kasse an den Verkaufsstellen und an den regionalen Straßenverwaltungsstellen der ASI möglich. An den gekennzeichneten Verkaufsstellen sind auch Kartenzahlungen, einschließlich Tankkarten, möglich.

Die Bezahlung der E-Vignette kann auch per Banküberweisung erfolgen. Dafür müssen Sie zunächst die E-Vignette von web.bgtoll.bg kaufen und bei der Banküberweisung im Feld „Verwendungszweck“ die Identifikationsnummer der generierten E-Vignette angeben.

 

Beim Kauf einer E-Vignette von der Webseite www.bgtoll.bg/de/ und über die App, nach dem letzten Vorgangsschritt, wird auf dem Display eine Bestätigung des erfolgreichen Kaufs angezeigt.


Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, wird Ihnen diese Information auch per E-Mail geschickt.

Beim Kauf einer E-Vignette an einer Verkaufsstelle oder einer regionalen Straßenverwaltungsstelle der ASI sowie an einem Selbstbedienungsterminal wird Ihnen ein Beleg für die gekaufte E-Vignette ausgedruckt.

Dieser Beleg sowie die Bestätigung des erfolgreichen Kaufs haben keinen Beurkundungscharakter, dementsprechend sind Sie nicht dazu verpflichtet, diese den Amtspersonen vorzulegen, welche die Überprüfung der Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Mautgebühren durchführen.

Auf der Webseite www.bgtoll.bg/de/ und an einem Selbstbedienungsterminal kann die Gültigkeit einer gekauften E-Vignette zu jeder Zeit überprüft werden.

 

 

Die Verantwortung für die richtige Eingabe von Daten beim Kauf einer E-Vignette trägt die Person, die die Daten eingibt. Beim Kauf von der Internetseite www.bultoll.bg, an einem Selbstbedienungsterminal und über die App wird vom System in dem letzten Vorgangsschritt eine Überprüfung der eingegebenen Daten gefordert. Wir empfehlen den Nutzern, beim Kauf einer E-Vignette die von ihnen eingegebenen Informationen sorgfältig zu überprüfen, bevor sie die Zahlung endgültig bestätigen.

Die Agentur für Straßeninfrastruktur und die Nationale Mautverwaltung tragen keine Verantwortung für falsch angegebene Informationen.

 

Gemäß dem Umsatzsteuergesetz (Закона за данък върху добавената стойност) sind die Gebühren für Straßennutzung (E-Vignette und Mautgebühr) staatliche Gebühren, für die keine Umsatzsteuer anzurechnen ist.
Die Tarife für die E-Vignette und für die Mautgebühr sind immer gleich hoch, unabhängig davon, wie sie gekauft wurden – ob von der Webseite www.bultoll.bg, über die App, an einem Selbstbedienungsterminal oder an der Kasse an den Verkaufsstellen und den regionalen Straßenverwaltungsstellen der ASI.

 

 

Elektronischer Strafzettel

Der elektronische Strafzettel ist ein Dokument für auferlegtes Bußgeld oder Vermögensstrafe für Verstoß - Fahren auf dem gebührenpflichtigen Straßennetz, ohne die Gebühre entrichtet zu haben, das vom elektronischen Gebührenerhebungssystem festgestellt wurde. Für den Verstoß wurde als Beweis elektronische Aufzeichnung erzeugt.

Der elektronische Strafzettel wird dem Eigentümer des Fahrzeugs erteilt, der in den Anmeldepapieren des Fahrzeugs angegeben ist. 

Er wird sowohl an Eigentümern von PKW erteilt, die das System als Verletzer anerkannt hat – ohne gültige elektronische Vignette, als auch an Eigentümern von Fahrzeugen mit Gewicht über 3,5 t, die ohne im Voraus gekauften Routenpass für die entsprechenden mautpflichtigen Strecken oder angenommene auf der Basis eines On – Board - Units oder GPS – Trackers erzeugte Mauterklärung fahren.

Im Zettel sind Datum und Uhrzeit angegeben, als der Verstoß festgestellt wurde, Fahrzeugeigenschaften, seine Lage und Fahrtrichtung, sowie die Nummer der Kontrollanlage, die die Information zum elektronischen System geschickt hat.

Der elektronische Strafzettel ist ein Dokument für auferlegtes Bußgeld oder Vermögensstrafe für Verstoß - Fahren auf dem gebührenpflichtigen Straßennetz, ohne die Gebühre entrichtet zu haben, das vom elektronischen Gebührenerhebungssystem festgestellt wurde. Für den Verstoß wurde als Beweis elektronische Aufzeichnung erzeugt.

Der elektronische Strafzettel wird dem Eigentümer des Fahrzeugs erteilt, der in den Anmeldepapieren des Fahrzeugs angegeben ist. 

Er wird sowohl an Eigentümern von PKWs erteilt, die das System als Verletzer anerkannt hat – ohne gültige elektronische Vignette, als auch an Eigentümern von Fahrzeugen mit Gewicht über 3,5 t, die ohne im Voraus gekauften Routenpass für die entsprechenden mautpflichtigen Strecken oder angenommene auf der Basis eines On – Board - Units oder GPS – Trackers erzeugte Mauterklärung fahren.

Im Zettel sind Datum und Uhrzeit angegeben, als der Verstoß festgestellt wurde, Fahrzeugeigenschaften, seine Lage und Fahrtrichtung, sowie die Nummer der Kontrollanlage, die die Information zum elektronischen System geschickt hat.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des elektronischen Strafzettels kann der Fahrzeugeigentümer Kompensationsgebühr zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung am folgenden Konto:

IBAN: BG50BNBG96613100165801

BIC: BNBGBGSD

Bei Bank: BNB

Kontoinhaber: Agentur für Straßeninfrastruktur (Агенция „Пътна инфраструктура“)

In der Zahlungsanweisung muss unbedingt die Nummer des elektronischen Strafzettels angegeben werden.

Mit der Zahlung der Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des elektronischen Strafzettels wird der Strafzettel annulliert, kein Bußgeld oder Vermögensstrafe wird geschuldet, und der Verletzer ist frei von verwaltungs - strafrechtlicher Haftung.

Der Betrag der Kompensationsgebühr für die Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist 70 Leva, und für Lastkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen entsprechend:

Für Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Für Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

450 Leva

230 Euro

Für Lastkraftwagen über 12 t mit 4 Achsen und mehr

750 Leva

383 Euro

Für Straßenfahrzeuge zur Personenbeförderung mit über 8 Sitzplätzen bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Für Straßenfahrzeuge für Personenbeförderung mit über 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

 

Der elektronische Strafzettel kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt vor dem entsprechenden Regionalgericht berufen werden, auf wessen Gebiet der Verstoß festgestellt wurde. Die Klage wird über die Agentur für Straßeninfrastruktur eingereicht.

Der elektronische Strafzettel kann annulliert werden, falls:

  • Das Straßenfahrzeug als verfolgt erklärt wurde;
  • Das Straßenfahrzeug nicht der entsprechenden Straßengebühr laut Gesetz oder internationalen Abkommens unterliegt;
  • Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des elektronische Strafzettels der Eigentümer des Straßenfahrzeugs eine Erklärung ablegt, in der er die Daten über die Person angibt, die den Verstoß begangen hat, sowie Kopie seines/ ihres Führerscheins zum Führen des Fahrzeugs. In diesem Fall wird ein verwaltungs – strafrechtliches Verfahren gegen die Person eröffnet, für die Daten festgestellt wurden, dass er/ sie den Verstoß begangen hat.

Der Antrag auf Annullierung des elektronischen Strafzettels wird am Vorsitzenden des Vorstands Agentur für Straßeninfrastruktur eingereicht. Innerhalb von 7 Tagen nach der Annullierung oder der Ablehnung der Annullierung des elektronischen Strafzettel wird er die Person, die die Annullierung beantragt hat, darüber ausrichten. Im zweiten Fall kann der Einreicher der Klage die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach der Ordnung des Gesetzes für die Verwaltungsverstöße und -strafen.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des elektronischen Strafzettels wegen Benutzung gebührenpflichtiger Fahrstrecken des nationalen Straßenverkehrsnetzes fahren, ohne die entsprechende Gebühr bezahlt zu haben, kann der Fahrzeugeigentümer Kompensationsgebühr zahlen. Für die PKW bis 3,5 Tonnen ist sie 70 Leva, und für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen entsprechend:

Für Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Für Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

450 Leva

230 Euro

Für Lastkraftwagen über 12 t mit 4 Achsen und mehr

750 Leva

383 Euro

Für Straßenfahrzeuge für Personenbeförderung mit über 8 Sitzplätzen bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Für Straßenfahrzeuge für Personenbeförderung mit über 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

 

Falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des elektronischen Strafzettels keine Kompensationsgebühr bezahlt wird, einschließlich falls der elektronische Strafzettel vor Gericht angefochten wird und mit in Kraft getretener Gerichtsentscheidung bestätigt wird, schuldet der Fahrzeugeigentümer das angegebene Strafgeld in voller Höhe.

Unabhängig von dieser verwaltungs - rechtlich auferlegter Strafe schuldet der Fahrzeugeigentümer dennoch die entsprechende Straßengebühr. Für Straßenfahrzeuge bis 3,5 t muss Vignette für ein Wochenende gekauft werden, und für die anderen Fahrzeuge muss die so genannte maximale Mautgebühr bezahlt werden.

Nach der Einführung des Mautgebührensystems vom 1 März 2020 bezahlen die Lastkraftwagen Bußgeld in der Höhe von 1.800 Leva, falls sie auf gebührenpflichtige Fahrstrecken des nationalen Straßenverkehrsnetzes fahren, ohne die Mautgebühr bezahlt zu haben. Falls bei diesem Verstoß falsche Angaben über die Fahrzeugeigenschaften erklärt wurden, wird ein Strafgeld in Höhe von 2.500 Leva gegen natürliche Personen oder eine Geldbuße in der gleichen Höhe gegen juristische Personen verhängt.

In Kraft getretener elektronischer Strafzettel, für den das Strafgeld nicht bezahlt wurde, wird zwecks Eintreibung am öffentlichen Vollzieher weitergeleitet.