Für welche Fahrzeuge gilt die E-Vignettenpflicht?

Für welche Fahrzeuge gilt die E-Vignettenpflicht?

Gemäß des tbulgarischen  Straßengesetzes:

Eine Vignettengebühr wird für die folgenden Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässigen Gesamtmasse bis oder von 3,5 Tonnen entrichtet:

•    Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder haben und zum Personenverkehr bestimmt sind;
•    Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder haben und zum Güterverkehr bestimmt sind;
•    Geländekraftfahrzeuge.

Fahrzeuge, die für das Ziehen von Sattelanhängern bestimmt sind, gelten als Fahrzeuge zum Güterverkehr mit mehr als 2 Achsen, unabhängig von der Anzahl der Achsen oder davon, ob der Sattelanhänger angehängt ist oder nicht.

Wenn ein Fahrzeug mit einem angehängten Anhänger fährt und die technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrkombination 3,5 Tonnen übersteigt, ist für den Anhänger eine zusätzliche Vignettengebühr für dieselbe Fahrzeugkategorie zu entrichten.