Wie kann ich eine Ausgleichsgebühr oder Bußgeld bezahlen?

Wie kann ich eine Ausgleichsgebühr oder Bußgeld bezahlen?

Die Ausgleichsgebühr kann folgendermaßen entrichtet werden:
•    bei der Durchführung einer Straßenkontrolle durch die Kontrollorgane der Nationalen Mautverwaltung. Die Ausgleichsgebühr kann nur mit Karte über POS-Terminals bezahlt werden, mit denen die mobilen Teams der Nationalen Mautverwaltung ausgestattet sein werden
•    an den Grenzübergangsstellen wird auch Bargeldzahlung möglich sein, wobei das Fahrzeug erst nach der Entrichtung der Ausgleichsgebühr das Land verlassen darf.
Der Nutzer des mautpflichtigen Streckennetzes hat die Möglichkeit, die Ausgleichsgebühr per Banküberweisung sowie an den Verkaufsstellen – mit Bargeld oder Karte – zu entrichten.
Bei einer Straßenkontrolle durch Angestellte des Ministeriums des Innern kann KEINE Ausgleichsgebühr vor Ort bezahlt werden.

Wenn der Fahrer die Zahlung der Ausgleichsgebühr verweigert, wird ihm eine Ordnungswidrigkeit verhängt, deren Höhe der Höhe der Ausgleichgebühr gleich ist, und ihm wird eine Möglichkeit eingeräumt, die Gebühr per Banküberweisung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu zahlen. Wenn der Fahrer die Gebühr innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht entrichtet, wird gegen ihn ein Bußgeld verhängt – für Personenkraftwagen 300 BGN, für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen 1.800 BGN.

Der Fahrer, der die Zahlung der Ausgleichsgebühr verweigert hat und gegen den eine Strafzettel wegen einer Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurde, muss Folgendes zahlen, um weiterzufahren:
•    für Pkw – der Preis der Wochenendevignette beträgt 10 BGN
•    für Kfz mit einer Masse von über 3,5 Tonnen – er muss den Preis für die Wochenvignette zahlen und so kann er weiterfahren. Die Zahlung kann nur mit einer Karte erfolgen.

Zahlt der Straftäter die Ausgleichsgebühr bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit oder innerhalb von 14 Tagen ab der Ausstellung der Strafzettel wegen Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, so wird er von der ordnungsrechtlichen Haftung befreit und ihm wird keine Geldstrafe verhängt, die wesentlich höher als die Ausgleichsgebühr ist.

Bußgeld kann per Banküberweisung bezahlt werden.

Konto der Nationalen Mautverwaltung für die Zahlung von Sanktionen per Banküberweisung