Warum wird die Ausgleichsgebühr eingeführt?

Warum wird die Ausgleichsgebühr eingeführt?

Die Ausgleichsgebühr wurde am 31.01.2017 im Straßengesetz eingeführt, wobei mit Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (Закона за движение по пътищата), die Anfang 2019 in Kraft treten, ist die Ausgleichsgebühr als ein Mechanismus zur Befreiung von ordnungsrechtlicher Haftung bei Straftaten bezüglich der Nutzung des mautpflichtigen Streckennetzes vorgesehen.

Die Möglichkeit für freiwillige Entrichtung der Ausgleichsgebühr hat einerseits zum Ziel, die Beitreibbarkeit der Gebühren für die Nutzung des mautpflichtigen Streckennetzes zu erhöhen, andererseits kann der Straftäter durch die Ausgleichsgebühr eine höhere Gebühr mit Verspätung zahlen und somit die Verhängung von Geldstrafen und den damit verbundenen Maßnahmen vermeiden.