Welche Fahrzeuge müssen KEINE E-Vignette bezahlen?

Welche Fahrzeuge müssen KEINE E-Vignette bezahlen?

Gemäß des Straßengesetzes:

Befreit von der Vignettenpflicht sind Fahrzeughalter und Nutzer mit 50 oder über 50 Prozent Erwerbsminderung, sowie Personen oder Familien, die für Kinder mit dauerhaften Behinderungen bis 18 Jahre oder bis Sekundarschulbildungsabschluss, aber nicht älter als 20 Jahre, sorgen. Diese Personen erhalten auf Jahres-Basis eine kostenfreie elektronische Vignette mit Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Befreit von der Vignettenpflicht sind ebenfalls Fahrzeuge mit weniger als 4 Rädern, sowie Radtraktoren, Traktor-Anhänger und sonstige Technik mit eigenem Antrieb, registriert für Arbeit nach dem Gesetz über die Registrierung und Kontrolle der landwirtschaftlichen und Forsttechnik (Закон за регистрация и контрол на земеделската и горската техника).

Fahrzeuge des Ministeriums des Innern, des Nationalen Bewachungsdienstes (НСО), der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit (ДАНС), der Dringenden Medizinischen Hilfe und der Streitkräfte müssen ebenfalls keine Vignettengebühr entrichten.