Kann ich beim Kauf einer E-Vignette eine Rechnung erhalten?

Kann ich beim Kauf einer E-Vignette eine Rechnung erhalten?

Gemäß dem Umsatzsteuergesetz (Закона за данък върху добавената стойност) sind die Gebühren für Straßennutzung (E-Vignette und Mautgebühr) staatliche Gebühren, für die keine Umsatzsteuer anzurechnen ist.
Die Tarife für die E-Vignette und für die Mautgebühr sind immer gleich hoch, unabhängig davon, wie sie gekauft wurden – ob von der Webseite www.bultoll.bg, über die App, an einem Selbstbedienungsterminal oder an der Kasse an den Verkaufsstellen und den regionalen Straßenverwaltungsstellen der ASI.