Straßenkontrolle
Falls Sie die Vignettengebühr für gebührenpflichtige Strecken des nationalen Straßennetzes (für Straßenfahrzeuge bis 3,5 t), keinen Routepass für die entsprechende Route haben und keine gültige On Board Unit oder GPS Tracker benutzen, um die abgefahrene mautpflichtige Strecke abzurechnen (für Straßenfahrzeuge über 3,5 t), sind Sie Verletzer und unterliegen Strafe. Der Verstoß wird mittels des elektronischen Systems und der auf den Straßen positionierten stationären und mobilen Überwachungskameras der Nationalen Mautverwaltung festgestellt. Die Kontrolle der Entrichtung der Vignettengebühr erfolgt durch die Organe des Ministeriums des Innern sowie von der Zollagentur, wenn das Straßenfahrzeug das Hoheitsgebiet Bulgariens über einen Grenzübergangspunkt verlässt. Auf den Straßen Bulgariens werden 295 stationäre Überwachungskameras und 105 Autos eingesetzt, die durch Ablesen des Kennzeichens des Fahrzeugs und Überprüfung im System rund um die Uhr kontrollieren, ob die entsprechende Gebühr – E-Vignette oder Mautgebühr – entrichtet worden ist. Das Bußgeld für Benutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes ohne entrichtete Gebühr beläuft sich von 300 Leva für Personenkraftwagen bis 3000 Leva für Lastkraftwagen, wie folgt: Seit 2019 wurde auch Kompensationsgebühr eingeführt, mit der die Möglichkeit eingeräumt wird, bei festgestelltem Verstoß die Benutzung des Straßennetzes freiwillig zu bezahlen, ohne dass Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt wird und Strafgeld höheren Betrags zu zahlen ist. Die Kompensationsgebühr für PKWs ist in der Höhe von 70 Leva. Mit Verordnung Nr. 24 des Ministerrats vom 20 Februar 2020 für Änderung der Gebührentabelle der von der Agentur für Straßeninfrastruktur zu erhebenden Gebühre werden folgende Kompensationsgebühren für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t geregelt: Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t 150 Leva 77 Euro Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen 450 Leva 230 Euro Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen 750 Leva 383 Euro Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit bis 8 Sitzplätzen über 12 t 150 Leva 77 Euro Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen über 12 t 150 Leva 77 Euro Sollte der Fahrer bei Straßenkontrolle verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt und eingereicht. Nach Einreichung der Klageschrift hat der Verletzer wiederum die Möglichkeit, die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen durch Banküberweisung zu begleichen, wobei er in der Banküberweisung die Nummer der Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß angeben muss. Auf dieser Weise entweicht der Verletzer verwaltungsstrafrechtliche Haftung für diesen bestimmten Verstoß und ihm wird kein höheres Strafgeld auferlegt. Falls der Fahrer die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlt, wird ihm Strafanzeige ausgestellt, mit der ihm Strafgeld auferlegt wird – für PKWs beläuft es sich auf 300 Leva, und für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t auf 1800 Leva. Ein Fahrer, der die Zahlung der Kompensationsgebühr verweigert hat und ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt wurde, muss, um weiterzufahren, bezahlen wie folgt: Die maximale Mautgebühr nach Art. 29 der Gebührentabelle der Gebühre für Durchfahren und Benutzung des nationalen Straßenverkehrsnetzes, genehmigt mit Verordnung Nr. 370 des Ministerrats vom Jahre 2019, ist: Straßenfahrzeuge In Leva Lastkraftwagen über 3,5 t - bis 12 t EURO VI, EEV 27,00 EURO V 27,00 EURO III und IV 34,00 EURO 0, I, II 48,00 Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen EURO VI, EEV 71,00 EURO V 82,00 EURO III und IV 102,00 EURO 0, I, II 146,00 Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen EURO VI, EEV 119,00 EURO V 133,00 EURO III und IV 167,00 EURO 0, I, II 242,00 Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen plus Fahrerplatz bis 12 t EURO VI, EEV 24,00 EURO V 31,00 EURO III und IV 38,00 EURO 0, I, II 49,00 Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen plus Fahrerplatz über 12 t EURO VI, EEV 24,00 EURO V 31,00 EURO III und IV 38,00 EURO 0, I, II 49,00 Konto der Nationalen Mautverwaltung für Banküberweisung von Strafgeld IBAN: BG50BNBG96613100165801 BIC: BNBGBGSD BNB Bank Road Infrastructure Agency Die Kompensationsgebühr kann wie folgt bezahlt werden: Kompensationsgebühr KANN NICHT vor Ort bei Kontrolle seitens der Mitarbeiter des Ministeriums des Inneren bezahlt werden. Die Kompensationsgebühr für PKWs ist in der Höhe von 70 Leva. Mit Verordnung Nr. 24 des Ministerrats vom 20 Februar 2020 für Änderung der Gebührentabelle der von der Agentur für Straßeninfrastruktur zu erhebenden Gebühre werden folgende Kompensationsgebühren für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t geregelt: Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t 150 Leva 77 Euro Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen 450 Leva 230 Euro Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen 750 Leva 383 Euro Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit bis 8 Sitzplätzen über 12 t 150 Leva 77 Euro Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen über 12 t 150 Leva 77 Euro Sollte der Fahrer bei Straßenkontrolle verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt und eingereicht. Nach Einreichung der Klageschrift hat der Verletzer wiederum die Möglichkeit, die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen durch Banküberweisung zu begleichen, wobei er in der Banküberweisung die Nummer der Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß angeben muss. Auf dieser Weise entweicht der Verletzer verwaltungsstrafrechtliche Haftung für diesen bestimmten Verstoß und ihm wird kein höheres Strafgeld auferlegt. Falls der Fahrer die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlt, wird ihm Strafanzeige ausgestellt, mit der ihm Strafgeld auferlegt wird – für PKWs beläuft es sich auf 300 Leva, und für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t auf 1800 Leva. Ein Fahrer, der die Zahlung der Kompensationsgebühr verweigert hat und ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt wurde, muss, um weiterzufahren, bezahlen wie folgt: Strafgeld kann durch Banküberweisung beglichen werden. Konto der Nationalen Mautverwaltung für Banküberweisung von Strafgeld IBAN: BG50BNBG96613100165801 BIC: BNBGBGSD BNB Bank Account holder: Road Infrastructure Agency Die Überwachung der Entrichtung der Vignetten- oder Mautgebühr erfolgt durch die Mitarbeiter der Nationalen Mautverwaltung, des Ministeriums des Innern sowie von der Zollagentur, wenn das Straßenfahrzeug das Hoheitsgebiet Bulgariens über einen Grenzübergangspunkt verlässt.