Wie kann ich Kompensationsgebühren oder Bußgeld zahlen?

Wie kann ich Kompensationsgebühren oder Bußgeld zahlen?

Die Kompensationsgebühr kann wie folgt bezahlt werden:

  • bei der Straßenkontrolle von den Kontrollbehörden der Nationalen Mautverwaltung. Die Kompensationsgebühr kann in diesem Fall nur mit Karte über POS Terminals bezahlt werden, mit denen die mobilen Gruppen der Mautkontrolle ausgerüstet sind. 
  • an den Grenzübergangspunkten kann man auch bar zahlen, angesichts der Tatsache, dass das entsprechende Straßenfahrzeug das Land nur nach Zahlung verlassen kann.

Kompensationsgebühr KANN NICHT vor Ort bei Kontrolle seitens der Mitarbeiter des Ministeriums des Inneren bezahlt werden.

 

Die Kompensationsgebühr für PKWs ist in der Höhe von 70 Leva.

Mit Verordnung Nr. 24 des Ministerrats vom 20 Februar 2020 für Änderung der Gebührentabelle der von der Agentur für Straßeninfrastruktur zu erhebenden Gebühre werden folgende Kompensationsgebühren für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t geregelt:

 

Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

450 Leva

230 Euro

Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen

750 Leva

383 Euro

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit bis 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

 

 

 

 

Sollte der Fahrer bei Straßenkontrolle verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt und eingereicht. Nach Einreichung der Klageschrift hat der Verletzer wiederum die Möglichkeit, die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen durch Banküberweisung zu begleichen, wobei er in der Banküberweisung die Nummer der Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß angeben muss.  Auf dieser Weise entweicht der Verletzer verwaltungsstrafrechtliche Haftung für diesen bestimmten Verstoß und ihm wird kein höheres Strafgeld auferlegt. Falls der Fahrer die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlt, wird ihm Strafanzeige ausgestellt, mit der ihm Strafgeld auferlegt wird – für PKWs beläuft es sich auf 300 Leva, und für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t auf 1800 Leva.

Ein Fahrer, der die Zahlung der Kompensationsgebühr verweigert hat und ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt wurde, muss, um weiterzufahren, bezahlen wie folgt:

  •  für PKWs – den Wert der Wochenendvignette in der Höhe von 10 Leva
  • für Straßenfahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen – die maximale Mautgebühr muss bezahlt werden, nur dann kann der Fahrer mit dem Fahrzeug weiterfahren. Nur Zahlung mit Karte ist möglich. 

Strafgeld kann durch Banküberweisung beglichen werden.

Konto der Nationalen Mautverwaltung für Banküberweisung von Strafgeld

IBAN: BG50BNBG96613100165801

BIC: BNBGBGSD

BNB Bank

Account holder: Road Infrastructure Agency