Den Haltern von Lastkraftwagen oder von mit Methan oder mit Erdgas betriebenen Bussen kann die Hälfte der entrichteten Mautgebühren erstattet werden

Den Haltern von Lastkraftwagen oder von mit Methan oder mit Erdgas betriebenen Bussen kann die Hälfte der entrichteten Mautgebühren erstattet werden

2 April 2020

Den Haltern oder den Nutzern von Lastkraftwagen und von Bussen, die nur mit alternativem Kraftstoff – Methan, Erd- oder Biogas, Bioethanol etc. – betrieben werden, kann die Hälfte der entrichteten Mautgebühren erstattet werden. Die Benutzer können sich mit dem festgelegten Verfahren vertraut machen, das unter der Webseite der Agentur für Straßeninfrastruktur www.api.bg, im Abschnitt „BGTOLL“ – „Verfahren“ erreichbar ist.

Gemäß Art. 27 Abs. 2 der Gebührenordnung für die Durchfahrt und die Nutzung des Republikstraßennetzes ist durch die Lastkraftwagen und die mit alternativem Kraftstoff als einzige Quelle betriebenen Busse eine Gebühr für die zurückgelegte Strecke – Mautgebühr in Höhe von 50 Prozent des im Art. 27 Abs. 1 der Ordnung für die jeweilige Straßenfahrzeugart der Klasse EURO VI, EEV festgesetzten Wertes –  zu entrichten. 

Die Beträge werden unabhängig von den verwendeten Methoden zur Entrichtung der Mautgebühren erstattet – durch Routenpass oder durch On-Board-Unit oder durch GPS-Tracker.

Die Anträge sind über die regionalen Verkehrsämter im ganzen Land, die Agentur für Straßeninfrastruktur und die Nationale Mautverwaltung zu stellen. Man kann die E-Mail-Adresse info@bgtoll.bg verwenden, wenn der Halter eine elektronische Signatur hat. In den Anträgen sind der Zeitraum für die getätigten Zahlungen, der Gesamtbetrag und die Unterlagen, die das nachweisen, anzugeben. Zwecks Rückmeldung an die Benutzer haben sie eine Telefonnummer und eine E-Mail anzugeben.

Bei der ersten Stellung des Antrags muss dieser mit einer Erklärung begleitet werden, in der die Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen beschrieben sind, für die die Erstattung der Beträge beantragt wird. In der Erklärung sind Informationen zu den Fahrzeugen anzugeben – amtliches Kennzeichen, Straßenfahrzeugart, Anzahl der Achsen und Kraftstoffart. Eine Kopie der Zulassungsbescheinigungen und der Bescheinigung über das Bankkonto, auf dem die Beiträge erstattet werden, sind beizufügen.

Formulare der Dokumente können von der Webseite www.api.bg, im Abschnitt „BGTOLL“, „Formulare von Dokumenten“ und von der Webseite www.bgtoll.bg, im Abschnitt „Über uns“, „Anträge“, heruntergeladen werden.

Wenn die Beamten der Nationalen Mautverwaltung Ungenauigkeiten oder Auslassungen nach der Durchführung einer Überprüfung der Daten feststellen, wird dem Benutzer eine Möglichkeit eingeräumt, diese zu beheben. Danach können ihm 50% der Beträge, die er für die Straßenbenutzung für die jeweiligen Fahrzeuge entrichtet hat, erstattet werden.

Der Antrag auf Erstattung muss bis zum 10. des Folgemonats gestellt werden, in dem die Gebühr für die zurückgelegte Strecke – die Mautgebühr – entrichtet wurde. Die Frist für die Erstattung des Betrages beträgt 30 Tage ab der Stellung des Antrags. Bei Anforderung an weitere Dokumente und Nachweise wird die Frist um die Zeit von deren Anforderung bis zu deren Vorlage verlängert.