MUSS ICH EINE PAPIERKOPIE DES DOKUMENTS, DAS DEN KAUF EINER E-VIGNETTE NACHWEIST, MITBRINGEN?

MUSS ICH EINE PAPIERKOPIE DES DOKUMENTS, DAS DEN KAUF EINER E-VIGNETTE NACHWEIST, MITBRINGEN?

Der Nachweis der Zahlung der Vignettengebühr erfolgt durch die entsprechenden Kontrollbehörden durch eine Überprüfung im elektronischen System auf eine ordnungsgemäß erzeugte und gültige E-Vignette gemäß Art. 10a (5) des Straßenverkehrsgesetzes, indem die Nutzer nicht verpflichtet sind, die ihnen ausgestellte E-Vignette oder Nachweise der geleisteten Zahlung vorzulegen.