Wie hoch sind die Beträge des Bußgelds

Wie hoch sind die Beträge des Bußgelds

Das Bußgeld für Benutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes ohne entrichtete Gebühr beläuft sich von 300 Leva für Personenkraftwagen bis 3000 Leva für Lastkraftwagen, wie folgt:

  • Ein Fahrer, der einen PKW auf dem gebührenpflichtigen Straßennetz fährt, wofür Vignettengebühr entrichtet werden muss, ohne zu zahlen, wird mit Bußgeld in der Höhe von 300 Leva bestraft;
  • Ein Fahrer, der einen LKW auf dem gebührenpflichtigen Straßennetz fährt, ohne dass die entsprechenden Bedingungen für Feststellung des abgefahrenen Abstands erfüllt sind oder Mautgebühr bezahlt wurde (Routepass oder Mautgebühr), wird mit Bußgeld in der Höhe von 1 800 Leva bestraft;
  • Ein Eigentümer eines LKWs, für den Straßengebühr nicht teilweise oder ganz entrichtet ist, einschließlich falls falsche Daten erklärt wurden (technische Angaben der Straße oder der Strecke, abgefahrener Abstand, Kategorie des Straßenfahrzeugs oder Anzahl von Achsen,Schadstoff - Charakteristiken), wird mit Bußgeld in der Höhe von 2500 Leva bestraft. Das Bußgeld wird gegebenenfalls dem eingetragenen Benutzer des Straßenfahrzeug auferlegt. Falls der Eigentümer oder der eingetragene Benutzer eine juristisch Person ist, wird Vermögensstrafe in der Höhe von 2 500 Leva auferlegt;
  • Im Falle von Benutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes ohne gekaufte Vignette, wobei zugleich das Fahrzeug - Kennzeichen unleserlich oder irgendwie bedeckt ist, wird dem Fahrer Bußgeld in der Höhe von 500 Leva auferlegt;
  • Im Falle von Benutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes von LKWs ohne entrichtete Straßengebühr, wobei zugleich das Fahrzeug - Kennzeichen unleserlich oder irgendwie bedeckt ist, beläuft sich das Bußgeld in der Höhe von 3000 Leva

Seit 2019 wurde auch Kompensationsgebühr eingeführt, mit der die Möglichkeit eingeräumt wird, bei festgestelltem Verstoß die Benutzung des Straßennetzes freiwillig zu bezahlen, ohne dass Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt wird und Strafgeld höheren Betrags zu zahlen ist. 

Die Kompensationsgebühr für PKWs ist in der Höhe von 70 Leva.

 

Mit Verordnung Nr. 24 des Ministerrats vom 20 Februar 2020 für Änderung der Gebührentabelle der von der Agentur für Straßeninfrastruktur zu erhebenden Gebühre werden folgende Kompensationsgebühren für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t geregelt:

 

Lastkraftwagen über 3,5 t bis 12 t

150 Leva

77 Euro

Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

450 Leva

230 Euro

Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen

750 Leva

383 Euro

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit bis 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen über 12 t

150 Leva

77 Euro

 

 

Sollte der Fahrer bei Straßenkontrolle verweigern, Kompensationsgebühr zu bezahlen, wird ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt und eingereicht. Nach Einreichung der  Klageschrift hat der Verletzer wiederum die Möglichkeit, die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen durch Banküberweisung zu begleichen, wobei er in der Banküberweisung die Nummer der Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß angeben muss.  Auf dieser Weise entweicht der Verletzer verwaltungsstrafrechtliche Haftung für diesen bestimmten Verstoß und ihm wird kein höheres Strafgeld auferlegt. Falls der Fahrer die Kompensationsgebühr innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlt, wird ihm Strafanzeige ausgestellt, mit der ihm Strafgeld auferlegt wird – für PKWs beläuft es sich auf 300 Leva, und für Straßenfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t auf 1800 Leva.

Ein Fahrer, der die Zahlung der Kompensationsgebühr verweigert hat und ihm Klageschrift für festgestellten administrativen Verstoß ausgestellt wurde, muss, um weiterzufahren, bezahlen wie folgt:

  •  für PKWs – den Wert der Wochenendvignette in der Höhe von 10 Leva
  • für Straßenfahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen – die maximale Mautgebühr muss bezahlt werden, nur dann kann der Fahrer mit dem Fahrzeug weiterfahren. Nur Zahlung mit Karte ist möglich. 

Die maximale Mautgebühr nach Art. 29 der Gebührentabelle der Gebühre für Durchfahren und Benutzung des nationalen Straßenverkehrsnetzes, genehmigt mit Verordnung Nr. 370 des Ministerrats vom Jahre 2019, ist:

 

Straßenfahrzeuge

In Leva

 

 

 

 

Lastkraftwagen über 3,5 t - bis 12 t

EURO VI, EEV

27,00

EURO V

27,00

EURO III und IV

34,00

EURO 0, I, II

48,00

 

 

 

 

Lastkraftwagen über 12 t mit 2 - 3 Achsen

EURO VI, EEV

71,00

EURO V

82,00

EURO III und IV

102,00

EURO 0, I, II

146,00

 

 

 

 

Lastkraftwagen über 12 t mit 4 und mehreren Achsen

EURO VI, EEV

119,00

EURO V

133,00

EURO III und IV

167,00

EURO 0, I, II

242,00

 

 

 

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen plus Fahrerplatz bis 12 t

EURO VI, EEV

24,00

EURO V

31,00

EURO III und IV

38,00

EURO 0, I, II

49,00

 

 

 

Straßenfahrzeuge für Beförderung von Personen mit über 8 Sitzplätzen plus Fahrerplatz über 12 t

EURO VI, EEV

24,00

EURO V

31,00

EURO III und IV

38,00

EURO 0, I, II

49,00

 

Konto der Nationalen Mautverwaltung für Banküberweisung von Strafgeld

IBAN: BG50BNBG96613100165801

BIC: BNBGBGSD

BNB Bank

Road Infrastructure Agency