Die Vignetten werden ab dem 1. Januar 2023 um 10 % billiger

9 January 2023

Quelle: Die Vignetten werden ab dem 1. Januar 2023 um 10 % billiger

Ab 1. Januar 2023 werden in Bulgarien neue Vignettenpreise in Kraft treten. Die Änderung wurde durch das Dekret Nr. 142 vom 24. Juni 2022 zur Änderung des Gebührentarifs für die Durchfahrt und Benutzung des nationalen Straßennetzes verabschiedet.

Alle Arten von elektronischen Vignetten für Straßenfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder weniger werden um fast 10 % billiger. Die Jahresvignette kostet 87 BGN, die Quartalsvignette 48 BGN, die Monatsvignette - 27 BGN, die Wochenvignette - 13 BGN und die Wochenendvignette - 9 BGN.

Elektronische Vignetten, die im Dezember 2022 gekauft werden, auch wenn sie eine Aktivierungsfrist nach 00:00 Uhr am 01.01.2023 haben, werden zu den bis Ende des laufenden Jahres gültigen Preisen berechnet. Sie sind wie folgt: Jahresvignette - 97 BGN, Quartalsvignette - 54 BGN, Monatsvignette - 30 BGN, Wochenvignette - 15 BGN, Wochenendvignette - 10 BGN. Es ist daher zu berücksichtigen, dass ein Autofahrer, der Ende Dezember 2022 eine Jahresvignette erwirbt, diese zu den im Jahr 2022 geltenden Preisen verkaufen wird.

Die Mauteinnahmen bis Ende November 2022 belaufen sich auf nahezu 511 Millionen BGN. Davon entfallen rund 268 Mio. BGN auf elektronische Vignetten und rund 243 Mio. BGN auf Mautgebühren.

Die erwarteten Einnahmen aus Straßenbenutzungsgebühren - E-Vignetten und Mautgebühren - belaufen sich im Jahr 2023 auf rund 800 Mio. BGN. Die Prognosen gehen davon aus, dass fast 550 Mio. BGN der Einnahmen aus der Maut stammen werden, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen für die zurückgelegte Strecke zahlen müssen. Es wird erwartet, dass rund 250 Mio. BGN aus E-Vignetten stammen.

Die nationale Mautbehörde appelliert an die Nutzer, die Website www.bgtoll.bg  oder die mobile App zu nutzen, um ein E-Vignetten zu kaufen. E-Vignetten können auch über die anderen Verkaufskanäle der Agentur für Straßeninfrastruktur - am Schalter gegen Barzahlung oder über ein Self-Checkout-Terminal - mit einer Karte erworben werden. Es gibt Schalter an den wichtigsten Grenzübergangsstellen sowie an den 27 regionalen Straßenämtern des Landes.

Elektronische Vignetten werden auch im Partnernetz der Straßeninfrastrukturagentur verkauft, zu dem die folgenden Websites gehören: www.vinetki.bg, www.tollpass.bg, www.digitoll.bg, www.epay.bg und andere.

Beim Kauf einer E-Vignette müssen die Nutzer die von ihnen oder dem zuständigen Beamten eingegebenen Informationen sorgfältig überprüfen, bevor sie die Zahlung der Mautgebühr bestätigen. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers oder Benutzers, die korrekten Angaben zur Fahrzeugnummer, zur Fahrzeugklasse und zur Gültigkeitsdauer der Vignette zu machen. Bei falscher Angabe der Daten wird davon ausgegangen, dass die für das betreffende Fahrzeug fällige Vignettengebühr nicht entrichtet wurde.

Die Zeichen der Registriernummer können in kyrillischen oder lateinischen Buchstaben geschrieben werden, müssen aber mit den Zeichen der Registriernummer selbst übereinstimmen. Bei der Eingabe der Nummer sind nur Buchstaben und Zahlen zu verwenden. Die Zeichen 0 (Null) und O (Buchstabe O) sind nicht austauschbar. Eine Ziffer der Zahl muss als 0 (Null) und ein Buchstabe als "O" geschrieben werden. Enthält die Registriernummer einen Bindestrich, einen Punkt oder ein Leerzeichen, so werden diese nicht eingetragen.

Personen mit 50 Prozent und mehr als 50 Prozent eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sowie Familien, die Kinder mit dauerhaften Behinderungen bis zum Alter von 18 Jahren oder bis zum Abschluss einer Secundarschule, jedoch nicht älter als 20 Jahre, aufziehen, haben Anspruch auf eine kostenlose E-Vignette. Nach dem Straßengesetz gilt das Recht für ein Auto mit einer Leistung von bis zu 160 PS und einem Hubraum von bis zu 2000 cm 3.

Es ist zu beachten, dass die kostenlose elektronische Vignette im Falle einer Eigentumsübertragung nicht mit dem Fahrzeug mitgeführt wird. In diesem Fall muss der Rechtsinhaber die Straßeninfrastrukturbehörde innerhalb von drei Arbeitstagen über die Übertragung informieren, um eine neue kostenlose elektronische Vignette zu erhalten.

Der Antrag auf Ausstellung einer kostenlosen E-Vignette muss von der anspruchsberechtigten Person bei der Direktion für Sozialhilfe an ihrer derzeitigen Adresse eingereicht werden - persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, per Brief oder elektronisch. Die Sozialdienste bearbeiten und genehmigen die Dokumente innerhalb von 7 Tagen nach Antragstellung.

Die Sozialhilfebehörde sendet die bearbeiteten Anträge täglich an die Straßeninfrastrukturbehörde, die die E-Vignette am nächsten Arbeitstag ausstellt.

Bei Schwierigkeiten und Beratungsbedarf können sich Personen, die eine kostenlose e-Vignette über die Sozialhilfebehörde erhalten möchten, an das Kundendienstzentrum der nationalen Mautbehörde unter der Telefonnummer 0700 10 876 oder schriftlich per E-Mail: info@bgtoll.bg wenden.